Steuer aktuell

 

 

Juni 2000 - Elektronischer Zugriff der Steuerbehörden auf betriebliche Daten
Mit der geplanten Änderung der §§ 146, 147 u. 200 der Abgabenordnung soll der Finanzverwaltung bei Außenprüfungen/Betriebsprüfungen der unbeschränkte Zugriff auf die EDV-Daten von Unternehmen eingeräumt werden.

Nach den Beschlußempfehlungen des Finanzausschusses vom Mai des Jahres soll der bisher für das Jahr 2001 vorgesehene Anwendungszeitpunkt dieser Änderungen um ein Jahr auf den 01.01.2002 verschoben werden!

Außerdem soll nicht verlangt werden können, daß vor 2002 bereits archivierte Daten noch einmal für eine maschinelle Auswertung in das Datenverarbeitungssystem des Unternehmens eingespeist werden müssen, wenn dies mit unverhältnismäßigem Aufwand für den Betrieb verbunden wäre.

Allgemein und nach wie vor gilt jedoch: Die Unternehmen/Steuerpflichtigen sind verpflichtet, auf Speichermedien (EDV) archivierte Daten lesbar zu machen.